Dendrochronologische Untersuchungen an Musikinstrumenten & Kunstobjekten

Lebenslauf

Handwerkliche Berufsausbildung zum Tischler am Stadttheater Heilbronn

Studium der Holzwirtschaft an der Universität Hamburg

Auslandsstudium Forest Products Technology an der Buckinghamshire New University in High Wycombe (GB)

Diplomarbeit ?Holzbiologische und dendrochronologische Untersuchungen an Tasteninstrumenten?

Doktorarbeit ?Holzkundliche und dendrochronologische Untersuchungen an Resonanzholz als Beitrag zur Organologie? als Stipendiat der Graduiertenförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

Wissenschaftlicher Mitarbeiter aus Drittmitteln der Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft Hamburg

Stipendiat der Gesellschaft der Förderer und Freunde der BFH e.V.

Lehrender beim Landesbetrieb für Erziehung und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg

Existenzgründung mit Unterstützung des Projekt .garage Hamburg

Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger für Dendrochronologische Untersuchungen von Musikinstrumenten durch die Handelskammer Hamburg

Vorstandsmitglied des Bundes Deutscher Holzwirte e.V.

Vorstandsvorsitzender des Bundes Deutscher Holzwirte e.V.

Weitere Informationen über das Know-How, Veröffentlichungen, Vorträge und Pressestimmen finden Sie auf der Seite Referenzen


Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

- sind in einer besonderen Bestimmung gesetzlich geregelt (vgl. § 36 GewO, § 91 HwO) und sind für die Erstellung von Gutachten, einigen Prüfungssektoren sowie die Beratung in ihren definierten Sachgebieten bestellt.

- müssen einen Eid dahingehend ablegen, dass sie ihre Gutachten und sonstigen Aufgaben unparteiisch, weisungsfrei, unabhängig, gewissenhaft und persönlich erstatten.

- werden nur dann öffentlich bestellt, wenn sie zuvor besondere Sachkunde nachweisen und keine Bedenken gegen ihre persönliche Integrität bestehen.

- sind in Gerichtsverfahren bevorzugt zur Gutachtenerstattung heranzuziehen; andere Sachverständige dürfen in Gerichtsverfahren nur dann mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt werden, wenn besondere Umstände dies erfordern (vgl. §§ 404 Abs. 2 ZPO, 73 Abs. 2 StPO).

- unterliegen während der Zeit ihrer öffentlichen Bestellung einem umfangreichen Pflichtenkatalog mit entsprechender Kontrolle durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

- verlieren ihre öffentliche Bestellung durch Widerruf, wenn sie gegen den Pflichtenkatalog verstoßen.

Eine Liste der öffentlich bestellten Sachverständigen erhält man bei der jeweiligen örtlichen Bestellungskörperschaft, also vor allem bei den Kammern. Einige Gesamtverzeichnisse z.B. das der Industrie- und Handelskammern findet man im Internet unter http://svv.ihk.de.

Quelle: Institut für Sachverständigenwesen e. V., Hohenzollernring 85-87,50672 Köln
Dr. Micha Beuting (Foto: Christina Kaminski)